Kredit Checkliste
Welche Voraussetzungen gelten für einen Kredit in der Schweiz?
Voraussetzungen für Kredite
In der Schweiz wird ein Kredit nach Konsumkreditgesetz als Privatkredit bezeichnet. Um einen Privatkredit in der Schweiz zu beantragen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Ein Nettoeinkommen von mindestens CHF 3’000.
Ein Einkommen ist eine Voraussetzung, um einen Kredit zurückzahlen zu können. Zudem ist es für die Prüfung der Kreditfähigkeit gesetzlich vorgeschrieben. Verschiedene Arten von Einkommen bzw. Arbeitsverhältnissen werden dabei unterschiedlich gehandhabt. Neben dem Einkommen aus Arbeitstätigkeit werden für die Prüfung der Kreditfähigkeit und somit der Berechnung der Kreditlimite diverse weitere Ausgaben- und Einnahmen berücksichtigt.
Keine offenen Betreibungen*, Verlustscheine oder Konkurse.
In jedem Fall spielt die Bonität eine Rolle. Bei der Bonitätsprüfung werden unter anderem der Bonitäts-Score, Betreibungen und die Zahlungshistorie geprüft. Beim Konsumkredit – unter den der durchschnittliche Kredit in der Schweiz fällt – ist zudem die Kreditfähigkeitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben.
*Was sind offene Betreibungen?
Das bedeutet, dass Sie unbezahlte Schulden haben, die offiziell registriert wurden.
Voraussetzung für Ihren Kreditantrag ist eine saubere Betreibungsauskunft. Das heisst: Im Auszug aus dem Betreibungsregister dürfen keine offenen Betreibungen oder Verlustscheine über Sie eingetragen sein. Nur wenn dies der Fall ist, können Sie den Kreditantrag stellen.
Hier ein Beispiel, wie eine saubere Betreibungsauskunft aussieht:
Gültiger Schweizer Pass oder Aufenthaltsbewilligung C, B, L, G oder Diplomat.
Für Schweizer, das Fürstentum Liechtenstein und in aller Regel C-Ausweise gelten keine Einschränkungen. Bei allen anderen Niederlassungsbewilligungen (B-Ausweis, G-Ausweis, L-Ausweis) gelten mitunter deutliche Einschränkungen. Diese sind je nach Anbieter unterschiedlich.
Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung B seit mindestens 12 Monaten in der Schweiz wohnhaft.
Falls ein Kredit bewilligt wird, so erst nach einer definierten Aufenthaltsdauer. Ebenso sind zusätzliche Anforderungen an das Profil des Kreditnehmers zu erwarten.
Alter zwischen 18 und 68 Jahren.
Das Mindestalter ist eine gesetzliche Vorgabe, es dürfen keine Kredite an Minderjährige vergeben werden. Dies ist ein temporärer Ausschluss bis zum Erreichen der Volljährigkeit. Darüber hinaus spielt das Alter auch in der Risikobewertung eine Rolle, sowohl für junge Kreditnehmer als auch über einem Alter von 65 bzw. nach Erreichen des Pensionsalters.
Die Antragsprüfung und die Antwort erfolgen
innert 24 Stunden
Sie stellen alle benötigten Dokumente (Ausweiskopie, Lohnbelege usw.) zur Verfügung. Bei positivem Entscheid folgt das Angebot mit Vertragsvorlage per Post oder Mail. Sobald Sie den unterschriebenen Vertrag an uns retourniert haben, wird die Bank Ihnen den gewünschten Kredit unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wartefrist von 14 Tagen direkt auf Ihr Konto überweisen.
